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Impressum / AGB / Datenschutz

Impressum

Angaben gemäß §5 TMG

Markus Gräßer​​

Fahrschule Gräßer 

Inniger Str. 12a

 86179 Augsburg ​

Kontakt:

Tel.           0821/2480812

Mobil.      0176/20559591

Email.   info@fahrschule-graesser.com

Umsatzsteuer-ID:

gemäß §27a Umsatzsteuergesetz

103/221/91648

Führerscheinstelle:

Stadt Augsburg Fahrerlaubnissbehörde

An der Blauen Kappe 18

86152 Augsburg

Aufsichtsbehörde:

Stadt Augsburg - Ordnungsamt Verkehrswesen

An der Blauen Kappe 18

86150 Augsburg 

Inhalt verantwortlich gemäß §10 Absatz 3 MDStV:

Markus Gräßer

Inniger Str. 12a

86179 Augsburg 

Konzept und Programmierung: 

Merlin Schachow 

Datenschutzerklärung



 

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutzgesetze

Verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere gemäß der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:

Herr Markus Gräßer
Fahrschule Gräßer
Inninger Str. 12a
86179 Augsburg

Ihre Betroffenenrechte

Sie können jederzeit folgende Rechte ausüben:

  • Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DSGVO)

  • Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten (Art. 16 DSGVO)

  • Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten (Art. 17 DSGVO)

  • Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern eine Löschung gesetzlich noch nicht möglich ist (Art. 18 DSGVO)

  • Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 21 DSGVO)

  • Datenübertragbarkeit, sofern Sie eingewilligt haben oder ein Vertragsverhältnis besteht (Art. 20 DSGVO)

Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Beschwerden können Sie jederzeit an eine Aufsichtsbehörde richten, z. B. an die für Ihren Wohnsitz zuständige Landesdatenschutzbehörde oder an die Aufsichtsbehörde der verantwortlichen Stelle:
Liste der Aufsichtsbehörden (nichtöffentlicher Bereich)

Erfassung allgemeiner Informationen beim Besuch unserer Website

Art und Zweck der Verarbeitung:
Beim Zugriff auf unsere Website werden automatisch allgemeine Informationen erfasst (Server-Logfiles), z. B. Browsertyp, Betriebssystem, IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Zugriffs.

Zweck:

  • Sicherstellung eines problemlosen Verbindungsaufbaus

  • Optimierung der Website-Funktionalität

  • Auswertung der Systemsicherheit und Stabilität

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Website-Optimierung)

Empfänger: ggf. technische Dienstleister als Auftragsverarbeiter

Speicherdauer: bis zum Ende der jeweiligen Sitzung bzw. anonymisierte statistische Auswertung

Bereitstellung erforderlich: Die Bereitstellung der IP-Adresse ist technisch erforderlich; ohne diese Daten ist die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt.

 

Cookies​

Wir verwenden Cookies, um unsere Website nutzerfreundlicher zu gestalten. Technisch notwendige Cookies dienen dazu, dass Ihr Browser auch nach einem Seitenwechsel wiedererkannt wird.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO

Speicherdauer: bis zu 90 Tage, je nach Cookie-Typ

Widerspruch: Sie können die Speicherung von Cookies über die Browsereinstellungen jederzeit verhindern. Beachten Sie, dass dann ggf. nicht alle Funktionen unserer Website genutzt werden können.

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Kommentarfunktion

Art und Zweck der Verarbeitung:
Wenn Sie Kommentare hinterlassen, werden Name, Kommentar und Zeitpunkt gespeichert, um rechtliche Ansprüche zu sichern und auf Ihre Beiträge reagieren zu können.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO

Speicherdauer: bis die Kommunikation abgeschlossen bzw. der Kommentar gelöscht wird

Bereitstellung erforderlich: freiwillig

 

Newsletter

Art und Zweck der Verarbeitung:
Für die Zustellung des Newsletters benötigen wir Ihre E-Mail-Adresse. Wir verwenden das Double-Opt-in-Verfahren zur Absicherung.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung)

Speicherdauer: bis zum Widerruf der Einwilligung

Widerruf: Jederzeit über den Link im Newsletter oder über die angegebenen Kontaktdaten

 

Kontaktformular

Art und Zweck der Verarbeitung:
Ihre Angaben werden zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Name und E-Mail-Adresse sind erforderlich, weitere Angaben optional.

Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse)
Bei Angebotsanfragen zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (vorvertragliche Maßnahmen)

Speicherdauer: 6 Monate nach Abschluss der Anfrage bzw. gesetzliche Aufbewahrungsfristen bei Vertragsabschluss

Bereitstellung: freiwillig, jedoch notwendig für die Bearbeitung

 

Google Analytics

Verwendung: nur mit Einwilligung (Cookie-Consent)

  • Anonyme IP-Anonymisierung aktiv

  • Speicherung max. 14 Monate

Widerruf: über Opt-out-Link oder Browser-Plugin

 

Google Webfonts & Adobe Fonts

Zur Darstellung der Website-Schriften werden Google Webfonts und Adobe Fonts genutzt.

  • Verbindung zu Servern in den USA erforderlich

  • Keine Zusammenführung mit anderen personenbezogenen Daten

Widerruf: durch Ablehnung im Cookie-Consent oder Nutzung der Standardschrift

 

Google Maps & YouTube

Google Maps: Interaktive Karten werden eingebunden; Informationen über Ihre Nutzung werden ggf. an Google übertragen.
YouTube: Eingebettete Videos; Besuch der Seite kann Informationen an YouTube übermitteln.

Widerruf: über Cookie-Consent oder Browser-Add-ons

 

SSL-Verschlüsselung

Alle Datenübertragungen auf dieser Website erfolgen verschlüsselt über HTTPS.

 

Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO

Sie können jederzeit aus berechtigten Gründen der Verarbeitung personenbezogener Daten widersprechen.

Empfänger des Widerspruchs:
Markus Gräßer
Inninger Str. 12a
86179 Augsburg

 

Änderungen der Datenschutzerklärung

Wir behalten uns vor, die Datenschutzerklärung bei rechtlichen Änderungen oder neuen Services anzupassen.

 

Kontakt Datenschutzbeauftragter

Tel.: 0821 / 2480812
Mobil: 0176 / 20559591
E-Mail: info@fahrschule-graesser.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ziffer 1

Bestandteil der Ausbildung

Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht.

 

Schriftlicher Ausbildungsvertrag

Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages.

 

Rechtliche Grundlagen der Ausbildung

Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrschülerausbildungsordnung, erteilt. Im Übrigen gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind.

 

Beendigung der Ausbildung

Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf von einem Jahr seit Abschluss des Ausbildungsvertrages. Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich, die durch den nach § 32 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fortsetzung in Textform hinzuweisen.

 

Eignungsmängel des Fahrschülers

Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der Fahrschüler die notwendigen körperlichen oder geistigen Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erfüllt, so ist für die Leistungen der Fahrschule Ziffer 6 anzuwenden.

Ziffer 2

Entgelte, Preisaushang

Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegebenen zu entsprechen.

 

 

Ziffer 3

Grundbetrag und Leistungen

a) Mit dem Grundbetrag werden abgegolten:

Die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts und erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung, mit Ausnahme der Vorstellung zur Prüfung und diese selbst. Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Prüfung ist die Fahrschule berechtigt, den hierfür im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag zu berechnen, höchstens aber die Hälfte des Grundbetrages der jeweiligen Klasse; die Erhebung eines Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer Prüfung ist unzulässig.

 

Entgelt für Fahrstunden und Leistungen

b) Mit dem Entgelt für die Fahrstunde von 45 Minuten Dauer werden abgegolten:

Die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug, einschließlich der Fahrzeugversicherungen sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts.

 

Absage von Fahrstunden / Benachrichtigungsfrist

Kann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverzüglich zu verständigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung für vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Fahrstunden in Höhe von drei Vierteln des Fahrstundenentgeltes zu verlangen. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.

Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung und Leistungen

c) Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung werden abgegolten:

Die theoretische und die praktische Prüfungsvorstellung einschließlich der Prüfungsfahrt. Bei Wiederholungsprüfungen wird das Entgelt, wie im Ausbildungsvertrag vereinbart, erhoben.

Ziffer 4

Zahlungsbedingungen

Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden der Grundbetrag bei Abschluss des Ausbildungsvertrages, das Entgelt für die Fahrstunde vor Antritt derselben, der Betrag für die Vorstellung zur Prüfung zusammen mit eventuell verauslagten Verwaltungs- und Prüfungsgebühren spätestens 3 Werktage vor der Prüfung fällig. Leistungsverweigerung bei

 

Nichtausgleich der Forderungen

Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern.

 

Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung

Das Entgelt für eine eventuell erforderliche weitere theoretische Ausbildung (Ziffer 3a Abs. 2) ist vor Beginn derselben zu entrichten.

 

 

Ziffer 5

Kündigung des Vertrages

Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler jederzeit, von der Fahrschule nur aus wichtigem Grund gekündigt werden:

 

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Fahrschüler

a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb von 4 Wochen seit Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder er diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht,

b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnisprüfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,

c) wiederholt oder gröblich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verstößt.

 

Textform der Kündigung

Eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt.

 

Ziffer 6

Entgelte bei Vertragskündigung

Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung. Kündigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst zu sein (s. Ziffer 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:

 

a) 1/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsschluss mit der Fahrschule, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt;

b) 2/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines Drittels der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;

c) 3/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung eines Drittels, aber vor dem Abschluss von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;

d) 4/5 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss;

e) der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgt.

 

Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein Schaden in der jeweiligen Höhe nicht angefallen oder nur geringer angefallen ist. Kündigt die Fahrschule ohne wichtigen Grund oder der Fahrschüler, weil er hierzu durch

ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zurückzuerstatten.

 

 

Ziffer 7

Einhaltung vereinbarter Termine

Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.

 

Wartezeiten bei Verspätung

Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, so braucht der Fahrschüler nicht länger zu warten; fällt deshalb die Fahrstunde aus, wird sie nicht berechnet. Hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn einer vereinbarten praktischen Ausbildung zu vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Verspätet er sich um mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten; fällt sie deshalb aus, wird sie entsprechend Ziff. 3b Absatz 3 berechnet. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.

Ziffer 8

Ausschluss vom Unterricht

Der Fahrschüler ist vom Unterricht auszuschließen:

a) Wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht;

b) Wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet sind. Ausfallentschädigung Der Fahrschüler hat in diesem Fall ebenfalls als Ausfallentschädigung drei Viertel des Fahrstundenentgelts zu entrichten. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.

 

 

Ziffer 9

Behandlung von Ausbildungsgerät und Fahrzeugen

Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle und des sonstigen Anschauungsmaterials verpflichtet.

 

 

Ziffer 10

Bedienung und Inbetriebnahme von Lehrfahrzeugen

Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen können Strafverfolgungen und Schadenersatzpflicht zur Folge haben.

Besondere Pflichten des Fahrschülers bei der Kraftradausbildung

Geht bei der Kraftradausbildung oder -prüfung die Verbindung zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer verloren, so muss der Fahrschüler unverzüglich (an geeigneter Stelle) anhalten, den Motor abstellen und auf den Fahrlehrer warten. Erforderlichenfalls hat er die Fahrschule zu verständigen. Beim Verlassen des Fahrzeugs hat er dieses ordungsgemäß abzustellen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern.

 

 

Ziffer 11

Abschluss der Ausbildung

Die Fahrschule darf die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeuges besitzt (§ 29 FahrlG). Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung (§ 6 FahrschAusbO).

 

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Vorstellung zur Prüfung und verauslagter oder anfallender Gebühren verpflichtet.

 

 

Ziffer 12

Gerichtsstand

Hat der Fahrschüler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland, oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand.

 

 

Ziffer 13

Hinweis

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Text auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für beiderlei Geschlechter.

Ziffer 14

Zusatzbestimmungen Gabelstapler, Erdfahrzeug und Kran Führerschein

Nach Anmeldung über die Website ist die Teilnahme am Kurs Verpflichtend. Bei nicht erscheinen oder zu später Abmeldung ist der Gesamte Kursbetrag fällig. 

 

Absage

Eine Abmeldung bzw. Absage vom Kurs muss spätestens 14 Tage vor Kursbeginn erfolgen. Bei Anmeldung innerhalb der 14 Tage vor dem Kurs, ist die Teilnahme verpflichtend.
 

Wir sind für Sie da – Ihr direkter Ansprechpartner

Geschäftsführer / Datenschutzbeauftragter:

Markus Gräßer

Mob. 0176/20559591

Email. markus-graesser@web.de

Website

Merlin Schachow

Email: merlin@schachow.com

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